Fundstück aus dem ARD-Videotext:
Ein Landwirt aus dem Schweizer Kanton St. Gallen muss nicht mehr für den Unterhalt des "Ewigen Lichts" in der römisch-katholischen Kirche Näfels aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus befreite den Mann jetzt von einer Grundlast aus dem Jahr 1357. Nach einem Tötungsdelikt hatte ein Vorfahr der Kirche ein "Ewiges Licht" gestiftet - für das Seelenheil des Getöteten und um sich der Rache zu entziehen.
Seine Verpflichtung war "ewig dauernd" - sonst würden seine Grundstücke an die Pfarrei fallen. Die Unterhaltskosten: 70 Franken pro Grundstück und Jahr.
Damit ist der juristische Beweis erbracht: In der Schweiz dauert die Ewigkeit exakt 656 Jahre. Und keinen Tag mehr!
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